Nachhaltigkeit darf weder Produktschutz noch Wirtschaftlichkeit gefährden. Wir entwickeln Konzepte, die recyclingfähig, PPWR-konform und prozesssicher sind, ohne Abstriche bei Qualität, Optik oder Kosten.
PPWR, ESG und Materialwechsel sicher beherrschen
Nachhaltigkeit darf weder Produktschutz noch Wirtschaftlichkeit gefährden. Wir entwickeln Konzepte, die recyclingfähig, PPWR-konform und prozesssicher sind, ohne Abstriche bei Qualität, Optik oder Kosten.
Nachhaltigkeit ist mehr als Materialeinsparung. Sie beginnt beim Verpackungskonzept und wirkt sich auf Design, Prozesse, Risiken und Kostenstrukturen aus. KOCH unterstützt Sie dabei, ökologische Ziele mit Wirtschaftlichkeit, Produktschutz und Markenwirkung in Einklang zu bringen.
Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die PPWR-konform, recyclingfähig und ressourcenschonend sind, ohne Abstriche bei Funktionalität oder Optik.
Unsere nachhaltige Beratung hilft Ihnen, umweltfreundliche Verpackungslösungen zu entwickeln, die ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind. Profitieren Sie von unserem Know-how, um Produktionsprozesse zu optimieren und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.
Wir verbinden Konzept, Material und Prozess, damit Nachhaltigkeit in der Serie funktioniert und Kosten, Qualität und Compliance stimmen.
Nachhaltige Maschinentechnologien
Mit KOCH reduzieren Sie Materialeinsatz um bis zu 30 %, setzen Monomaterialien ein und erreichen Ihre ESG-Ziele – ohne Abstriche bei Schutz oder Optik.
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR, (EU) 2025/40) schafft ein harmonisiertes, unmittelbar geltendes Rechtsrahmenwerk für alle Verpackungen im EU-Binnenmarkt. Ziel ist u. a., alle Verpackungen bis 2030 wirtschaftlich sinnvoll recycelbar zu machen, Abfälle zu vermeiden, übermäßige Verpackung zu reduzieren, den Rezyklatanteil zu erhöhen und den Einsatz besorgniserregender Stoffe zu verringern. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Importeure, Inverkehrbringer, Händler, Fulfilment-Dienstleister sowie Akteure des E-Commerce. Die PPWR ersetzt die Richtlinie 94/62/EG. Sie ist ein zentraler Baustein der EU-Kreislaufwirtschaft und soll den Übergang zu zirkulären Verpackungssystemen voranbringen.
Die Verordnung wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht, tritt am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt im Grundsatz ab 12. August 2026 (Übergangsfristen je Pflicht möglich). Weitere Details werden durch Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte präzisiert.
Kerninhalte sind u.a.:
Ja. Für medizinische und pharmazeutische Anwendungen gibt es gezielte Ausnahmen bzw. verlängerte Übergangsfristen, sofern Sterilität bzw. Patientensicherheit betroffen wären. Eine Einzelfallprüfung ist empfehlenswert, da Anforderungen je Produktgruppe und Verpackungsfunktion variieren.
Es kommen EU-weit harmonisierte Sortier-/Materialkennzeichnungen. Informationen können ergänzend digital (z.B. via QR-Code) bereitgestellt werden. Die konkreten Piktogramme, Datenformate und Fristen legt die Kommission über Durchführungs- und Delegierte Rechtsakte fest; erste Verpflichtungen greifen voraussichtlich ab 2028.
Unsere Empfehlung: Frühzeitig Artwork-Templates und Datenstrukturen planen.
Für gruppierte, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt eine maximale Leeraumquote von 50 %. Die Methodik zur Berechnung wird von der EU festgelegt; die Pflicht greift ab 1. Januar 2030 (bzw. nach Veröffentlichung der Methodik). Verkaufsverpackungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Unsere Verpackungsentwickler entwickeln bereits funktionsfähige Designs mit reduziertem Footprint, damit Sie zukunftssicher bleiben und Anpassungen mit minimalen Designänderungen umsetzen können.
Die PPWR verankert Design-for-Recycling und sieht EU-weit einheitliche Bewertungskriterien mit Leistungsgraden vor. Außerdem gelten Mindest-Rezyklatanteile für bestimmte Verpackungs-/Materialkategorien mit Zieljahren 2030 und 2040.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Materialentscheidung und Verpackungsdesign PPWR-konform auszulegen.
Produzenten (i.d.R. der „erste Inverkehrbringer“ im jeweiligen Mitgliedstaat) müssen in EPR-Systemen registriert/autorisiert sein, Öko-modulierte Gebühren zahlen und jährlich berichten. Ohne gültige Registrierung dürfen keine Verpackungen bzw. verpackten Produkte bereitgestellt werden.
Solange ein Produkt im EU-Binnenmarkt bereitgestellt oder in Verkehr gebracht wird, muss es die Anforderungen der PPWR inkl. der Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen.
Unser Prozess:
Individuelle Verpackungsentwicklung
Vom ersten Konzept bis zum Prototyp: Wir entwickeln Verpackungen, die Design, Produktschutz und Effizienz perfekt vereinen und Ihre Marke differenzieren.
Projektmanagement
Wir koordinieren Projekte, die nachhaltige Materialien, Designs und Prozesse erfolgreich in Ihre Produktion integrieren – termingerecht und budgetkonform.